Ratgeber
Der Begriff «Fake» – Fälschung, gefälscht – begleitet uns inzwischen fast täglich. Immer wieder ist die Rede von Falschmeldungen, welche die öffentliche Meinung beeinflussen wollen. Das Aufdecken von falschen Meldungen bildet in Politik, Verwaltung, Konzernen und Redaktionen die Grundlage zahlreicher Stellen. Gefälscht wird jedoch nicht nur bei Gesellschaftsthemen oder angeblichen Tatsachenberichten, Fälschungen treffen wir im Bereich der Sozialen Medien auch aus Gründen, die nichts mit Politik, Wirtschaft oder dem Klima zu tun haben. Vielmehr geht es darum, einzelne Personen hinters Licht zu führen, an persönliche Daten zu kommen oder sie zu diskreditieren, also in Verruf zu bringen.
Fake-Accounts existieren auf diversen Plattformen
Immer wieder dienen Fake-Accounts auf verschiedenen Plattformen u. a. pädophilen Personen dazu Kontakt zu Jugendlichen aufzunehmen und deren Vertrauen zu gewinnen, was ihnen durch aktives und verständnisvolles «Zuhören», verbunden mit regelmässigem Einstreuen von Komplimenten, oft gelingt. Ziel der «Angriffe» ist jedoch nicht eine neue langfristige Beziehung aufzubauen, sondern der Erhalt von ersten freizügigen Bilddateien der angeschriebenen Jugendlichen. Ist dies geschehen, beginnen die «Angreifer» damit, die Jugendlichen zu erpressen. Verlangt werden weitere Bild- und Videodateien, dann mit nackten Tatsachen, ansonsten das freizügige Bild breit veröffentlicht wird. Dieses Phänomen nennt sich «Sextortion». Bei Jugendlichen geht es dabei meist um Nacktbilder, bei Erwachsenen werden meistens Geldforderungen gestellt, damit peinliche Bilder nicht veröffentlich werden.
Empfehlung der Polizei:
Keine freizügigen Bilder und Videos von sich herstellen und wenn keine solchen Bilder existieren, können diese auch nicht absichtlich oder unabsichtlich, oder durch Dritte versendet werden.
Fake-Accounts von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen
Immer wieder erreichen uns beim Jugenddienst auch Meldungen über bestehende Fake-Accounts von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen. Über diese falschen Kontos werden Unwahrheiten, Drohungen oder Beleidigungen und anderes verbreitet. Ziel ist es, den Ruf der Person, welcher das gefälschte Konto angeblich gehört, schlecht zu machen. Seit dem 01. September 2023 enthält das Schweizerische Strafgesetzbuch einen neuen Artikel «Identitätsmissbrauch». Es handelt sich dabei um einen Straftatbestand, der dann auf Antrag angewendet werden kann, wenn die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet wurde, um dieser zu schaden, oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Bei Jugendlichen können auch die Erziehungsberechtigten den Strafantrag stellen. Je nach Verwendung des gefälschten Accounts stehen weitere Straftatbestände wie Ehrverletzungsdelikte, Drohung, Nötigung, Erpressung, etc. zur Diskussion.
Falsche Konten melden
Betroffene sollen falsche Konten möglichst rasch den Plattformanbietern via Kontaktformular melden und sperren lassen. Weiter soll der Kontakt umgehend blockiert werden. Steht eine Anzeige im Raum, soll zuvor der ganze Verlauf gespeichert und/oder mittels Screenshots (Bildschirmfotos) als Sachbeweis festgehalten werden.
Erziehungsberechtigte können sich und Ihre Kinder nie ganz vor solchen Cyberangriffen schützen. Jedoch kann durch die Erlangung der nötigen Medienkompetenzen dafür gesorgt werden, dass Fake-Accounts rasch erkannt werden und schnell und wirkungsvoll dagegen vorgegangen wird. Und natürlich sollen Eltern dahingehend auf ihre Schützlinge einwirken, dass sie selber keinen Unfug mit Fake-Accounts betreiben, denn da heisst es; fertig lustig!
Mehr Informationen zu Jugendthemen erhalten Sie auf unserer Webseite www.polizei.bl.ch unter Jugend – Themen.
Kurt Frei,
Leiter Jugenddienst,
Polizei BL