Cybercrime – the dark side of the Internet


    Ratgeber


    Was ist Cybercrime?
    Für Cybercrime gibt es aktuell keine einheitliche Definition. Die Grundproblematik ist, dass wir es hier mit digitalen Phänomenen auf der einen Seite und dem «analogen» Strafgesetzbuch auf der anderen Seite zu tun haben. Es musste also zuerst eine Art Übersetzung (Matrix) geschaffen werden. Diese Matrix enthält aktuell 33 sogenannte Tatvorgehen Cybercrime, die in die fünf Bereiche «Cyber-Wirtschaftskriminalität», «Cyber-Sexualdelikte», «Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten», «Darknet» und «Anderes» gegliedert sind.

    (Bild: pixabay)

    Lage in Basel-Landschaft
    Im Jahre 2021 wurde gemäss polizeilicher Kriminalstatistik ein neuer Höchststand von 826 Cybercrime-Straftaten registriert. Das entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Jahre 2020 von 48%! Leider ist das nur die Spitze des Eisbergs. Gemäss dem kürzlich veröffentlichten Lagebild Cyber des Bundeskriminalamts (DE) wird von einer Dunkelziffer von über 90% ausgegangen. In unseren Breitengraden wird vermutlich ein Wert in einer ähnlichen Grössenordnung vorliegen. Das «Problem» dürfte also viel grösser sein, als die uns bekannten 826 Straften.

    Die Top-3 Cyberdelikte in Basel-Landschaft sind nach deren Anzahl:

    • Cyberbetrug – Missbrauchen von Online-Zahlungssystemen/Wertkarten oder einer fremden Identität, um einen Betrug zu begehen: 284 Cybercrime-Straftaten. Das entspricht rund 34% aller Cybercrime-Straftaten in BL.
    • Cyberbetrug – Nichtliefern auf Kleinanzeigeplattformen (Käufer geschädigt): 195 Cybercrime-Straftaten. Das entspricht rund 24% aller Cybercrime-Straftaten in BL.
    • Verbotene Pornografie: 37 Cybercrime-Straftaten. Das entspricht rund 4.5% aller Cybercrime-Straftaten in BL.

    Ausblick und Herausforderungen

    • Es besteht aktuell in der Schweiz noch keine gemeinsame Datenbank um Cybercrimedelikte wirksam zu bekämpfen. Beispielsweise wenn wir bei einem Cyberdelikt wissen wollen, ob es in einem anderen Kanton schon zu ähnlichen Delikten gekommen ist und ob Ermittlungsansätze vorhanden sind, dann schreiben wir eine E-Mail an 26 Kantone.
    • Stichwort internationale Rechtshilfe. Wenn gestellte Rechtshilfeanfragen nicht oder zu spät beantwortet werden, sind sie in der Regel nutzlos. Hier sollten «verbindliche» Normen über die Bearbeitungsdauer von Rechtshilfeersuchen sowie über die Aufbewahrungsfrist von Daten (Beweismitteln) gemacht werden.
    • Die Fälle werden zusehends komplexer und die zu untersuchende Datenmenge wird immer grösser sowie «mobiler» (Stichwort «5G»). 5G heisst eine Datenrate von 10 bis 20 GBit/s oder 2 – 4 DVD pro Sekunde.
    • Es öffnen sich für die Polizei neue Geschäftsfelder, die bis vor ein paar Jahren nur eine Randerscheinung waren. Beispiele dazu sind Car-Forensik, Drohnen- oder Roboterforensik. Ein Fahrzeug ist heute schon ein fahrender Computer. Je vernetzter die Fahrzeuge werden, desto anfälliger sind sie auch für Hackerangriffe. Solche Dinge werden uns zukünftig mehr beschäftigen.

    Risikominimierung und weitere Informationen
    Ein guter IT-Grundschutz und aufmerksames Bewegen im Internet hilft schon sehr um das Risiko «Opfer» einer Cybercrime-Straftat zu werden zu minimieren. Für weitere Infos besuchen Sie unseren Präventionsanlass am 7. September um 19.00 Uhr in Gelterkinden oder unsere Webseite Kompetenzzentrum Cybercrime.

     

     

    Hauptmann Michel Meier,
    Leiter Kompetenzzentrum Cybercrime,
    Stellvertretender Chef Kriminalpolizei

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