Schüler und Schülerinnen vor der Peinlich- oder Pornofalle schützen


    Ratgeber


    Mobile Geräte wie Smartphones oder privat genutzte iPads sind heute ab der Mittelstufe (3. bis 6. Primarschule) bei Kindern und Jugendlichen mehr und mehr verbreitet. Spätestens im Sekundarschulalter verfügen die meisten Schülerinnen und Schüler über internetfähige Multifunktionsgeräte, sind die mobilen Wunderdinger doch schon längst weit mehr als ein Telefon ohne Kabel und Wählscheibe.

    (Bild: pixabay)

    Die Erkenntnis, dass Handys sowohl Fluch wie Segen sein können ist nicht neu, trifft den Nagel jedoch ziemlich genau auf den Kopf. Es gibt Situationen, da waren wir alle schon einmal dankbar dafür, ein mobiles Telefongerät in Händen zu halten und/oder bei unseren Kindern zu wissen. Eine plötzliche Planänderung hier, eine Verspätung oder ein Ausfall im OeV da, dort ein Notfall oder eine beängstigende Situation, bei der die Betroffenen dringend Unterstützung benötigten. Bei allen Beispielen kann ein Handy sehr nützlich ja ein Segen sein. So kann durch eine kurze Mitteilung zum Beispiel verhindert werden, dass ein Kind zuhause vor verschlossener Türe oder im Dunkeln längere Zeit alleine an einer verlassenen Haltestelle steht.

    Handys können jedoch viel mehr, als Personen rasch und zeitgerecht zu informieren: Sie sind Spielgerät, Musikbox, Fernseher, Wissensdatenbank, Chat-Tor zur Welt, Fotoapparat und Videokamera und dies alles handgerecht – Handy eben – verpackt. Praktischer geht es (noch) nicht. Gerade die Kamera- und Chatfunktionen der mobilen Geräte sind bei den Kids beliebt. Da werden zu Tausenden Bilder, Texte und Filme ausgetauscht. Ein Beitrag besser als der andere. Aber Stopp! Einiges was Kinder und Jugendliche rund um die Welt senden ist nicht wirklich für sie gedacht und sie können sich auf verschiedene Weise strafbar machen.

    Zum Beispiel indem sie Kolleginnen oder Kollegen, welche jünger als 16 Jahre sind, pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen sowie Abbildungen anbieten, zeigen, überlassen oder zugänglich machen. Egal, ob die Dateien legale oder verbotene Pornografie enthalten. Unter die verbotene Pornografie fallen in der Schweiz sexuelle Handlungen mit Tieren, Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen oder sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, sogenannte Kinderpornografie.

    Unter 18-Jährige können sich somit strafbar machen, wenn sie sich selber bei sexuellen Handlungen aufnehmen und diese Dateien versenden. Etwas was leider im Rahmen jugendlicher Freundschaften bereits im Sekundarschulalter oft vorkommt. Zwar erfolgt die Herstellung und der erste digitale Versand an den Freund oder die Freundin in einem sehr intimen und vertrauten Rahmen und oft unter dem gegenseitigen Versprechen, dass die Dateien privat bleiben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Dateien immer wieder und aus den verschiedensten Gründen weiterverbreitet werden. Spätestens dann wird es für die abgebildeten Jugendlichen peinlich und sie wünschten sich, die Datei nie hergestellt zu haben. Was im Übrigen die einzig wirklich auf Dauer wirksame Massnahme gegen die unerwünschte Verbreitung von Bildern und Filmen mit möglicherweise peinlichem Inhalt ist. Und eben; wer sich selber bei sexuellen Handlungen aufnimmt und noch minderjährig ist, stellt möglicherweise verbotene Pornografie in Form von Kinderpornografie her.

    Wichtig zu wissen: In der Schweiz ist strafmündig, wer das 10. Altersjahr vollendet hat.

    Was können Erziehungsberechtigte und Betreuungspersonen unternehmen, um ihre Kinder vor unangemessenen Inhalten – sei es als Konsument/in oder Produzent/in – zu schützen? Wir empfehlen eine altersentsprechende Begleitung der Kinder, eine offene Diskussion darüber, was angebracht ist und was nicht sowie eine Begrenzung der Mediennutzung; sowohl zeitlich wie inhaltlich. Technische Unterstützung können Ihnen Kinder- und Jugendschutzsoftware bieten, welche auf den Geräten installiert werden können und z. B. gewisse Inhalte sperren und/oder die Onlinezeit begrenzen.

    Entdecken Sie auf dem Handy ihres Kindes unangebrachte Inhalte, so sprechen Sie es darauf an. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist!

    Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Homepage der Polizei Basel-Landschaft unter Jugend – Themen – Internet und Handy, oder www.jugendundmedien.ch.

     

     

     

    Kurt Frei,
    Leiter Jugenddienst Polizei Basel-Landschaft

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