Zum guten Glück gibt’s die Abzüge. Sie «versüssen» das Ausfüllen der Steuererklärung. Als Familie zum Beispiel profitiert man von vielerlei steuerlichen Vergünstigungen.
Wer Kinder hat, wird mit unbezahlbaren Glücksmomenten dafür entschädigt. Aber nicht nur. Auch der Fiskus berücksichtigt, dass man als Familie höhere Ausgaben hat und bietet für die Steuererklärung verschiedene Abzugsmöglichkeiten.
Kinderabzug – Tendenz steigend
Sowohl die direkte Bundessteuer wie die Staats- und Gemeindesteuer gewähren einen Kinderabzug. Er beginnt mit der Geburt des Kindes und gilt für die Schulzeit sowie die Dauer der Erstausbildung (z.B. Berufslehre, Studium). Massgebend sind jeweils die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Für das Steuerjahr 2019 beträgt die Höhe des Abzugs bei der direkten Bundessteuer 6500 Franken. Bei den Staats- und Gemeindesteuern sind die Beträge je nach Kanton unterschiedlich. Viele Kantone haben die Kinderabzüge in letzter Zeit erhöht oder arbeiten darauf hin. Übrigens: Wenn die Eltern getrennt leben und das gemeinsame Sorgerecht haben, wird der Kinderabzug in vielen Fällen hälftig aufgeteilt. Ausschlaggebend sind die spezifischen Verhältnisse, vor allem die Frage, ob der eine Partner vom anderen Unterhaltsbeiträge bezieht.
Aufwand für Fremdbetreuung
Kosten für die Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter oder in einer Krippe sind ebenfalls ein Stück weit abzugsfähig. Man kann diese Abzüge bis zum 14. Lebensjahr und für das Steuerjahr 2019 bis zu einer maximalen Höhe von 10’100 Franken in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings geht das nur, wenn eine Notwendigkeit für die Kinderbetreuung besteht: weil die Eltern selbst arbeiten oder in einer beruflichen Ausbildung stehen.
Krankheits- und Unfallkosten
Eltern, die Anrecht auf den Kinderabzug haben, können auch die von ihnen übernommenen Krankheits- und Unfallkosten abziehen. Dies umfasst beispielsweise auch Zahnarztkosten. Allerdings gilt übers Ganze ein Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens (Ausnahme Kanton Basel-Landschaft, da ist jeder Franken zum Abzug zugelassen).
Versicherungsabzug
Schliesslich können Eltern, die Anrecht auf den Kinderabzug haben, bei der Bundessteuer auch einen Abzug für Versicherungen (namentlich die Krankenkassenprämien) von 700 Franken geltend machen. Falls den Eltern ein halber Kinderabzug zusteht, reduziert sich auch dieser Abzug auf die Hälfte.
Nachhilfeunterricht und Geigenstunde?
Kosten von minderjährigen Kindern für Sportkurse, Ferienlager, Spielgruppen, Musikunterricht, Nachhilfestunden oder Sprachschulen können hingegen nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es handelt sich dabei um Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten, die bereits mit dem Kinderabzug berücksichtigt sind.
Monika Henz
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